Das Walberla ist ein Fluggelände der Nordbayerischen Drachenflieger (NBDF).
Mitglieder des BGSC können als Gäste dort fliegen.
Aber:
Das Walberla ist ein wunderschönes, sensibles Naturschutzgebiet mit einer einzigartigen Flora und Fauna. Unser Verhalten wird dort sehr aufmerksam beobachtet. Deshalb achten wir genaustens
auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln.
(siehe unten)
Der Start in der Düse ist nicht ganz einfach und setzt eine sichere Rückwärtsstartechnik bei Windgeschwindigkeiten um die 30 km/h voraus. Wer diese nicht besitzt, sollte doch seine Technik in
einem einfacherem Gelände und durch Gorundhandling verfeinern.
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Einweisungspflicht: Vor dem ersten Start muss eine Einweisung durch ein berechtigtes Mitglied von NDBF oder BGSC erfolgen.
- Bleibt beim Weg zum Startplatz immer auf den angelegten Wegen. Auf keinen Fall darf der Zustieg über den Steilhang erfolgen. Vorbereiten, Auslegen und Zusammenraffen des Schirmes auf der
Hochfläche. Um die Trittbelastung möglichst gering zu halten wird der Startplatz nur unmittelbar vor dem Start betreten.
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Toplandungen sind absolut verboten. Auflage der oberen Naturschutzbehörde! Zudem wären sie saugefährlich und werden
mit einem Flugverbot geahndet.
- Start und Landung nur auf den offiziellen Plätzen. Keine Landungen im Hang oder sonst innerhalb des Naturschutzgebietes.
- Die Zahl der gleichzeitig im Hangaufwind fliegenden Gleitschirme ist auf 15 im gesamten Bereich Walberla-Rodenstein und auf 5 vor dem Walberla begrenzt.
Neben der genauen Einhaltung der Hangflugregeln sind vor allem Umsicht und Rücksicht Voraussetzung für einen sicheren Flugbetrieb. Achtung bei
Mischbetrieb mit Drachen!
Geländeordung der NBDF